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Abschläge auf die Rente: Ab welchem Alter wird gezählt?

Wer früher in Rente will, muss dafür in vielen Fällen einen Abschlag auf die Rentenhöhe hinnehmen. Nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft. Doch von welchem Alter wird dieser Abzug gezählt? Von der Regelaltersgrenze? Oder orientiert sich die Rentenversicherung an einer anderen Größe?

Abschläge auf die Rente: Ab welchem Alter wird gezählt?

In Deutschland gibt es zurzeit verschiedene Arten der Altersrente. Die wohl bekannteste ist die Regelaltersrente, deren Start an das Geburtsjahr geknüpft ist. Alle Jahrgänge ab 1964 können zum jetzigen Stand zum Beispiel erst mit 67 eine Regelaltersrente beziehen.

Doch ein großer Teil der Menschen nutzt schon heute die Möglichkeit, eine frühere Rente zu beziehen. Hier gibt es wiederum drei verschiedene Varianten: die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente für langjährig Versicherte - und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nur die letzte Option kann stets abschlagsfrei in Anspruch genommen werden. Menschen mit Behinderung haben die Zahl zwischen einer Rente mit oder ohne Abzug.

An was orientieren sich die Abschläge?

Bei der Altersrente können also in zwei verschiedenen Szenarien Abschläge auf Sie zukommen:

  1. Sie haben eine Schwerbehinderung und möchten mehr als zwei Jahre früher in Rente.
  2. Oder Sie haben 35 (aber weniger als 45) Versicherungsjahre auf Ihrem Rentenkonto und möchten vor der Regelaltersgrenze Ihren Ruhestand antreten.

Bei diesen beiden Varianten ist der Ausgangspunkt für die Rentenabschläge jeweils ein anderer. Beginnen wir mit der etwas simpleren Form - der Altersrente für langjährig Versicherte.

Hier gilt der Abschlag ab Regelaltersgrenze. Pro Monat verzichten Sie auf 0,3 Prozent Ihrer Rente - und zwar ein Leben lang. Wer ein ganzes Jahr vor der Regelaltersgrenze in die Rente möchte, akzeptiert also einen Abzug in Höhe von 3,6 Prozent.  Das frühestmögliche Einstiegsalter in die Rente ist bei dieser Variante - unabhängig vom Geburtsjahr - der 63. Geburtstag.

Ein Beispiel:

Walter aus Kronshagen bei Kiel ist im Februar 1960 geboren . Eigentlich müsste er arbeiten, bis er 66 und vier Monate ist. Doch Walter kann einfach nicht mehr. Die verlangten 35 Jahre Wartezeit erfüllt er problemlos, daher beschließt er, ein Jahr früher - also mit 65 und vier Monaten in die Rente zu gehen. Dafür nimmt er in Kauf, dass seine Rentenzahlungen dauerhaft gekürzt werden. Pro Monat um 0,3 Prozent, insgesamt also um 3,6 Prozent.

Ginge Walter bereits an seinem 63. Geburtstag in die Rente, wäre der Abschlag deutlich höher - und zwar satte 12 Prozent.

Man muss hier verstehen, dass die Abzüge bei der Regelaltersgrenze losgehen. Daher haben jüngere Jahrgänge bei der Altersrente für langjährig Versicherte einen klaren Nachteil gegenüber älteren Semestern.

Rente mit Behinderung und Abzüge

Auch bei der Altersrente mit Schwerbehindertenausweis spielt das Geburtsjahr eine Rolle. Allerdings gibt es hier einen wichtigen Unterschied zur eben vorgestellten Altersrente für langjährig Versicherte: Denn wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr hat, kann zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente. Oder aber bis zu fünf Jahre früher - dann aber mit Abzügen.

Ganz einfach erklärt: Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht Ihnen eine Rente ohne Abzüge. Ganze zwei Jahre früher (als die Regelaltersgrenze) können Sie damit Ihren Ruhestand antreten. Darüber hinaus ist es jedoch möglich, den Rentenbeginn um weitere drei Jahre nach vorn zu verlegen. Hier kostet dann jeder zusätzliche Monat 0,3 Prozent Abschlag.

Auch das schauen wir uns an einem Beispiel an:

Auguste aus Friedrichskoog hat seit mehr als zehn Jahren einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Sie ist zwar angestellt, aufgrund einer schweren Erkrankung erhält sie allerdings schon einige Monate Krankengeld. Eine Wiederaufnahme der Arbeit ist nicht absehbar. Da sie 1962 geboren wurde, könnte sie mit ihrem Schwerbehindertenausweis abschlagsfrei mit 64 und acht Monaten in die Rente.

Doch das kommt für Auguste nicht in Frage. Die gesundheitlichen Probleme machen ihr so zu schaffen, dass sie so früh wie möglich eine Altersrente beziehen möchte. Etwaige Abschläge sind ihr dabei egal. Daher geht sie bereits mit 61 und acht Monaten in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - inklusive einem Maximal-Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent.

Der springende Punkt hier ist: Die Abschläge beginnen nicht bei der Regelaltersgrenze, sondern genau zwei Jahre davor. Wer also eigentlich bis 67 arbeiten müsste, hätte bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur dann mit Abzügen zu tun, wenn er vor dem 65. Geburtstag eine Rente beziehen würde. Pro Monat wieder 0,3 Prozent.

Fazit

Abschläge gibt es sowohl bei der Altersrente für langjährig Versicherte als auch bei der Rente für Menschen mit Behinderung. Der wichtige Unterschied: Bei der erstgenannten Variante geht der Abzug mit 0,3 Prozent pro Monat unmittelbar bei der Regelaltersgrenze los. Dadurch kommen vergleichsweise hohe Abzüge zustande.

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen greift der Abzug erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Und zwar deshalb, weil Sie mit SB-Ausweis zwei Jahre früher abschlagsfrei eine Rente beziehen können.