Heute beschäftigen wir uns ausschließlich mit folgender Situation: Das Krankengeld ist nach 72 Wochen ausgelaufen, Sie wurden von der Krankenversicherung bereits „ausgesteuert“. Ihren Job haben Sie zwar noch, Sie sind aber weiterhin krank geschrieben. Ein Antrag zur Erwerbsminderungsrente kommt für Sie noch nicht in Frage – Sie hoffen, dass es irgendwann wieder zurück in den alten Job gehen kann.
Aber von irgendwas müssen jetzt die laufenden Kosten bezahlt werden. Miete, Strom, der wöchentliche Einkauf. Krankengeld gibt es nicht mehr, Ihr Chef muss schon lange nicht mehr zahlen. Die Lösung ist die Agentur für Arbeit.
Trotz Job zum Arbeitsamt
Sie haben sich nicht verlesen. Tatsächlich sollten Sie sofort prüfen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren in der Firma sind oder zuvor in einem anderen Betrieb tätig waren, haben Sie ziemlich sicher Anspruch auf wenigstens zwölf Monate Arbeitslosengeld.
Doch jetzt kommt der Teil, mit dem viele unserer Mitglieder Probleme haben. Wenn Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeitslosengeld beantragen, wird man Ihnen einige Fragen stellen. Dabei wird auch die Tatsache zur Sprache kommen, dass Sie eigentlich eine Arbeit haben. Sie sind ernsthaft erkrankt, haben 72 Wochen lang Krankengeld bezogen und möchten nun Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen.