Krankengeld gibt es übrigens auch, wenn Sie arbeitslos sind und Geld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten – das sogenannte Arbeitslosengeld I. Das Prozedere ist das gleiche: Innerhalb der ersten sechs Wochen zahlt das Amt weiter, Sie erhalten dann „Kranken-Arbeitslosengeld“. Sind Sie nach Ablauf von sechs Wochen immer noch krankgeschrieben, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.
Allerdings gewinnt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei arbeitslosen Menschen eine andere Bedeutung. Während sich die Krankmeldung bei Angestellten auf den konkreten Beruf und die hier verrichtete Tätigkeit bezieht – zum Beispiel Schlosser – muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Arbeitslosen den gesamten Arbeitsmarkt abdecken. In der Praxis wird hier also mit zweierlei Maß gemessen.
Auch wenn Sie selbstständig sind, besteht unter Umständen Anspruch auf Krankengeld. Hier kommt es auf den Tarif Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung an. Die private Krankenversicherung kennt übrigens kein Krankengeld. Absichern kann man sich trotzdem – fragen Sie Ihren Versicherungsagenten nach dem „Krankentagegeld“.
Wie ergibt sich die Höhe beim Krankengeld – und wie viel bekomme ich raus?
Die Faustformel lautet: 70 Prozent vom Brutto, aber höchstens 90 Prozent vom Netto. Falls Sie bald sechs Wochen krank sind, planen Sie am besten ein, auf rund 20 Prozent Ihres Netto-Einkommens verzichten zu müssen.
Krankengeld Beispielrechnung
Stefan aus Pinneberg verdient als Bürokaufmann 4000 Euro brutto im Monat. Nun wird er ernsthaft krank. Sechs Wochen lang zahlt sein Chef weiter, dann erhält er Krankengeld. Dieses berechnet sich folgendermaßen*:
Bruttoverdienst: 4000,00 Euro
Nettoverdienst: 2426,71 Euro
70 Prozent vom Brutto: 2800,00 Euro
90 Prozent vom Netto: 2184,04 Euro
Krankengeld brutto: 2184,04 Euro
Krankengeld netto: 1913,40 Euro
Lücke zum letzten Netto-Gehalt: 513,31 Euro
Lücke in Prozent: 21,15 Prozent
* Um eine ungefähre Vorstellung Ihrer Auszahlung zu erhalten, gibt es diverse Online-Rechner. Wir haben in diesem Beispiel eine unverbindliche Rechnung mit dem Tool der Barmer durchgeführt.
Wer längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt, muss also mit empfindlichen finanziellen Einbußen rechnen. Bedenken Sie, dass wir in vielen Fällen von längeren Zeiträumen sprechen. Manchmal benötigen Betroffene länger als ein Jahr. Viele sind auch dann noch nicht wieder gesund.
Maximale Höhe beim Krankengeld
Wer viel Geld verdient, wird beim Krankengeld eine noch größere Lücke verkraften müssen. Denn die Höhe dieser Lohnersatzleistung ist gedeckelt. Maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze werden herangezogen. Im Jahr 2020 liegt diese bei 6900 Euro (Westdeutschland) und 6450 Euro im Osten. Im Westen gäbe es damit höchstens 3281 Euro Krankengeld im Monat. Davon abziehen müssten wir noch die Sozialversicherungsbeiträge.
Was ist die maximale Dauer?
Krankengeld gibt es für ein und dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen. Danach ist erst einmal Schluss, man spricht auch von der „Aussteuerung“.
Eine sehr häufige Frage zielt auf das Auftreten einer weiteren Erkrankung. Doch auch in diesem Fall verlängert sich Ihr Anspruch auf Krankengeld nicht. Es gibt nur eine Ausnahme, die in der Praxis allerdings äußerst selten vorkommt. Wer aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung (z.B. Arthrose im Knie) Krankengeld erhält, dann aber auf eine weitere Krankschreibung verzichtet – der kann einen neuen Krankengeld-Anspruch erwirken, wenn in dieser Phase eine neue Krankheit ärztlich festgestellt wird. Die zweite Erkrankung darf allerdings nicht mit der ersten in Zusammenhang stehen. Das klingt kompliziert? Allerdings – und es ist auch in keinem Fall zu empfehlen, solch eine Konstellation bewusst herbeizuführen.
Übrigens: Wer im Laufe des Krankengeldes seinen Job verliert, erhält auch weiterhin eine Zahlung von der Krankenkasse. Allerdings bekommen Sie ein Problem, wenn die Arbeitsagentur eine Sperre verhängt. Solch eine Lücke kann bis zu zwölf Wochen dauern – in dieser Zeit bekommen Sie weder Arbeitslosen- noch Krankengeld. Bei der Kündigung sollten Sie also stets darauf achten, unbedingt eine Sperre zu verhindern.
Die Bedeutung der Blockfrist
Nach spätestens 78 Wochen ist also Schluss mit Krankengeld. Das heißt aber nicht, dass Sie nie wieder Geld von Ihrer Krankenkasse erhalten. Denn neben der 78-Wochen-Frist gibt es noch ein anderes Zeitfenster, das Sie im Blick haben müssen – die Blockfrist.