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Krankengeld: Höhe und wie lange? | Antrag und Probleme mit der Krankenkasse | Minijob und Kurzarbeit

Über Krankengeld berichten wir in unserem Blog regelmäßig. Doch in diesem Beitrag möchten wir Ihnen zum ersten Mal eine größere Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten aufbereiten. Wie hoch ist das Krankengeld? Wann und wie lange zahlt die Krankenkasse? Worauf müssen Sie achten, wenn das Krankengeld ausläuft? Falls Sie weitergehende individuelle Probleme haben, sind wir bei Fragen rund um diese Lohnersatzleistung gern in unserer Sozialberatung für Sie da.

Krankengeld - Übersicht

Das sollten Sie auf jeden Fall wissen:

  • Krankengeld gibt es erst nach dem Ende der Lohnfortzahlung. Bei einer längeren Erkrankung zahlt also zunächst Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiter. In der Regel nach sechs Wochen springt dann die Krankenkasse ein.
  •  Die Kasse überweist 70 Prozent Ihres letzten Brutto-Einkommens, allerdings nie mehr als 90 Prozent vom Netto.
  • Nach spätestens 78 Wochen läuft das Krankengeld aus. Achtung: Die Zeit, in der Sie Lohnfortzahlung erhalten haben, zählt hier schon mit.

Diese Fragen zum Krankengeld klären wir

  1. Wann bekomme ich Krankengeld?
  2. Wie ergibt sich die Höhe beim Krankengeld – und wie viel bekomme ich raus?
  3. Was ist die maximale Dauer?
  4. Wo stelle ich den Antrag zum Krankengeld?
  5. Gibt es auch mit Minijob ein Krankengeld?
  6. Was ist bei Kurzarbeit zu beachten?
  7. Was mache ich nach den 78 Wochen, wenn ich noch krank bin?
  8. Mit welchen Schwierigkeiten muss ich beim Krankengeld rechnen?

Wann bekomme ich Krankengeld?

Eine gewöhnliche Erkältung bringt Sie noch nicht ins Krankengeld. Wenn Sie zum Arzt gehen, weil sie es aus gesundheitlichen Gründen einfach nicht zur Arbeit schaffen, stellt dieser Ihnen eine Krankmeldung aus. Offiziell heißt dieser gelbe Schein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diesen müssen Sie nun – je nach Vereinbarung mit Ihrem Chef – bis spätestens zum dritten Tag der Erkrankung beim Arbeitgeber einreichen. Der zahlt dann erstmal weiter Ihr normales Gehalt. Auch Ihrer Krankenkasse sollten Sie die Bescheinigung umgehend zuschicken.

Normalerweise fließt Ihr Gehalt maximal sechs Wochen weiter. Sind Sie dann immer noch krank, wird Ihre Krankenkasse von Ihrem Arbeitgeber informiert. In der Regel erhalten Sie dann automatisch den Antrag auf Krankengeld.

Krankengeld gibt es übrigens auch, wenn Sie arbeitslos sind und Geld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten – das sogenannte Arbeitslosengeld I. Das Prozedere ist das gleiche: Innerhalb der ersten sechs Wochen zahlt das Amt weiter, Sie erhalten dann „Kranken-Arbeitslosengeld“. Sind Sie nach Ablauf von sechs Wochen immer noch krankgeschrieben, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.

Allerdings gewinnt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei arbeitslosen Menschen eine andere Bedeutung. Während sich die Krankmeldung bei Angestellten auf den konkreten Beruf und die hier verrichtete Tätigkeit bezieht – zum Beispiel Schlosser – muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Arbeitslosen den gesamten Arbeitsmarkt abdecken. In der Praxis wird hier also mit zweierlei Maß gemessen.

Auch wenn Sie selbstständig sind, besteht unter Umständen Anspruch auf Krankengeld. Hier kommt es auf den Tarif Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung an. Die private Krankenversicherung kennt übrigens kein Krankengeld. Absichern kann man sich trotzdem – fragen Sie Ihren Versicherungsagenten nach dem „Krankentagegeld“.

Wie ergibt sich die Höhe beim Krankengeld – und wie viel bekomme ich raus?

Die Faustformel lautet: 70 Prozent vom Brutto, aber höchstens 90 Prozent vom Netto. Falls Sie bald sechs Wochen krank sind, planen Sie am besten ein, auf rund 20 Prozent Ihres Netto-Einkommens verzichten zu müssen.

Krankengeld Beispielrechnung
Stefan aus Pinneberg verdient als Bürokaufmann 4000 Euro brutto im Monat. Nun wird er ernsthaft krank. Sechs Wochen lang zahlt sein Chef weiter, dann erhält er Krankengeld. Dieses berechnet sich folgendermaßen*:

Bruttoverdienst: 4000,00 Euro

Nettoverdienst: 2426,71 Euro

70 Prozent vom Brutto: 2800,00 Euro

90 Prozent vom Netto: 2184,04 Euro

Krankengeld brutto: 2184,04 Euro

Krankengeld netto: 1913,40 Euro

Lücke zum letzten Netto-Gehalt: 513,31 Euro

Lücke in Prozent: 21,15 Prozent

* Um eine ungefähre Vorstellung Ihrer Auszahlung zu erhalten, gibt es diverse Online-Rechner. Wir haben in diesem Beispiel eine unverbindliche Rechnung mit dem Tool der Barmer durchgeführt.

Wer längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt, muss also mit empfindlichen finanziellen Einbußen rechnen. Bedenken Sie, dass wir in vielen Fällen von längeren Zeiträumen sprechen. Manchmal benötigen Betroffene länger als ein Jahr. Viele sind auch dann noch nicht wieder gesund.

Maximale Höhe beim Krankengeld
Wer viel Geld verdient, wird beim Krankengeld eine noch größere Lücke verkraften müssen. Denn die Höhe dieser Lohnersatzleistung ist gedeckelt. Maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze werden herangezogen. Im Jahr 2020 liegt diese bei 6900 Euro (Westdeutschland) und 6450 Euro im Osten. Im Westen gäbe es damit höchstens 3281 Euro Krankengeld im Monat. Davon abziehen müssten wir noch die Sozialversicherungsbeiträge.

Was ist die maximale Dauer?

Krankengeld gibt es für ein und dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen. Danach ist erst einmal Schluss, man spricht auch von der „Aussteuerung“.

Eine sehr häufige Frage zielt auf das Auftreten einer weiteren Erkrankung. Doch auch in diesem Fall verlängert sich Ihr Anspruch auf Krankengeld nicht. Es gibt nur eine Ausnahme, die in der Praxis allerdings äußerst selten vorkommt. Wer aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung (z.B. Arthrose im Knie) Krankengeld erhält, dann aber auf eine weitere Krankschreibung verzichtet – der kann einen neuen Krankengeld-Anspruch erwirken, wenn in dieser Phase eine neue Krankheit ärztlich festgestellt wird. Die zweite Erkrankung darf allerdings nicht mit der ersten in Zusammenhang stehen. Das klingt kompliziert? Allerdings – und es ist auch in keinem Fall zu empfehlen, solch eine Konstellation bewusst herbeizuführen.

Übrigens: Wer im Laufe des Krankengeldes seinen Job verliert, erhält auch weiterhin eine Zahlung von der Krankenkasse. Allerdings bekommen Sie ein Problem, wenn die Arbeitsagentur eine Sperre verhängt. Solch eine Lücke kann bis zu zwölf Wochen dauern – in dieser Zeit bekommen Sie weder Arbeitslosen- noch Krankengeld. Bei der Kündigung sollten Sie also stets darauf achten, unbedingt eine Sperre zu verhindern.

Die Bedeutung der Blockfrist
Nach spätestens 78 Wochen ist also Schluss mit Krankengeld. Das heißt aber nicht, dass Sie nie wieder Geld von Ihrer Krankenkasse erhalten. Denn neben der 78-Wochen-Frist gibt es noch ein anderes Zeitfenster, das Sie im Blick haben müssen – die Blockfrist.

Diese beginnt mit dem Tag, an dem die relevante Krankheit zum ersten Mal aktenkundig wird, und dauert insgesamt drei Jahre. Wenn diese 36 Monate um sind, haben Sie möglicherweise noch einmal Anspruch auf Krankengeld. Aber nur wenn

  • Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Erkrankung krankgeschrieben waren
  • und mittlerweile wenigstens sechs Monate Beiträge zur Krankenkasse abgeführt wurden. Zum Beispiel durch eine berufliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld.

Wo stelle ich den Antrag zum Krankengeld?

Der genaue Ablauf hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Diese wird sich jedoch automatisch bei Ihnen melden, sobald Ihr Arbeitgeber dort das Ende der Lohnfortzahlung bekannt gegeben hat. Damit Sie nicht finanziell auf dem Trockenen sitzen, müssen Sie fortan eigentlich nur auf eines achten: Reichen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen lückenlos beim Chef und vor allem bei der Krankenkasse ein.

Für die Kasse kann es sogar sinnvoll sein, die Krankmeldung persönlich abzugeben. Dort sollten Sie sich den Empfang Ihrer Unterlangen schriftlich bestätigen lassen. Alternativ können Sie Ihre Bescheinigung natürlich auch per Post schicken. Um einen Nachweis über den Versand zu haben, empfehlen wir ein Einschreiben mit Rückschein. Mittlerweile bieten einige Krankenkassen auch an, die Krankmeldung über eine App hochzuladen. Diese Möglichkeit ist auch in Ordnung – solange Sie auch später noch beweisen können, dass Sie Ihren Gesundheitsstatus rechtzeitig übermittelt haben.

Denn wer dieser wichtigen Aufgabe nicht nachkommt, verliert für den jeweiligen Zeitraum den Anspruch auf Krankengeld.

Wie genau läuft die Auszahlung?

Krankengeld wird prinzipiell für den einzelnen Kalendertag berechnet. Das Geld bekommen Sie allerdings immer erst rückwirkend. Also dann, wenn der Sachbearbeiter der Krankenkasse Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Schreibtisch hat. Dann wird die Überweisung für den jeweiligen Zeitraum freigegeben. Pro Monat gibt es auf diese Weise übrigens immer für 30 Tage Krankengeld. Es spielt also keine Rolle, ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat. Sind Sie länger als einen Monat krankgeschrieben, überweist die Krankenkasse das Krankengeld für 30 Tage.

Gibt es auch mit Minijob ein Krankengeld?

Wer nicht versicherungspflichtig, sondern im Rahmen eines 450-Euro-Jobs beschäftigt ist, bekommt bei Krankheit ebenfalls Lohnfortzahlung. Bis zu sechs Wochen lang sind Minijobber also abgesichert, wenn sie erkranken. Doch was passiert im Anschluss?

Der Anspruch auf Krankengeld hängt mit dem Versichertenstatus zusammen. Als Minijobber zahlen Sie keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge. Daraus folgt, dass Sie allein aus dem Minijob kein Krankengeld bekommen. Falls Sie den Minijob allerdings nur zusätzlich ausüben und darüber hinaus versicherungspflichtig beschäftigt sind, resultiert der Anspruch auf Krankengeld aus Ihrem Hauptberuf.

Was ist bei Kurzarbeit zu beachten?

Aufgrund der Corona-Krise sind viele Menschen in Deutschland auf Kurzarbeitergeld angewiesen. Wer in dieser Phase langfristig aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, kann anstelle des Kurzarbeitergeldes auch Krankengeld erhalten.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Krankheit bereits vor Einführung der Kurzarbeit festgestellt wurde oder erst danach. In beiden Fällen zahlt die Krankenkasse nach Ende der Lohnfortzahlung Krankengeld.

Was mache ich nach den 78 Wochen, wenn ich noch krank bin?

Nach rund eineinhalb Jahren zahlt die Krankenkasse nicht mehr. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sind Sie gesundheitlich wieder soweit hergestellt, dass Sie es am Arbeitsplatz wieder versuchen. Oder Sie leiden weiterhin unter Ihrer Krankheit und müssen nun eine alternative monatliche Zahlung beantragen.

Im besten Fall können Sie wieder zurück in den Betrieb. Oftmals geht das nicht von heute auf morgen von 0 auf 100 Prozent. Vielmehr haben sich bestimmte Verfahren bewährt, bei denen die Arbeitszeit langsam wieder hochgefahren wird – zum Beispiel das „Hamburger Modell„. Was viele Betroffene nicht wissen: Eine solche Wiedereingliederungsmaßnahme sollten Sie unbedingt vordem Auslaufen des Krankengeldes durchziehen. Denn in der Zeit des Hamburger Modells muss der Arbeitgeber noch nicht zahlen. Eigentlich sind Sie noch krank, die Krankenkasse wäre zuständig. Sind die 78 Wochen rum, würden Sie in dieser Zeit kein Geld bekommen.

Die meisten Menschen, die sich am Endes des Krankengeldes beim Sozialverband melden, sind noch nicht wieder gesund. Nun stellt sich die Frage, ob es langfristig noch einmal zurück in den Job gehen kann. Viele können sich das nicht vorstellen, gerade wenn die gesundheitlichen Probleme mit Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz zusammenhängen. Möglich ist jetzt ein Antrag zur Erwerbsminderungsrente.

In der Regel dauert die Bearbeitung einige Monate. Wenn in dieser Zeit das Krankengeld ausläuft, können Sie für die Phase des Übergangs Arbeitslosengeld beantragen. Wir sprechen hier von der sogenannten „Nahtlosigkeitsregelung„.

Doch auch wenn Sie bis auf Weiteres nicht vorhaben, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, sollten Sie vor dem Ablauf des Krankengeldes beim Arbeitsamt vorstellig werden. Denn wenn Sie vor Ihrer Erkrankung lange genug eingezahlt haben, besteht nun immer noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hier lauern allerdings einige Fettnäpfchen – das Gespräch bei der Bundesagentur für Arbeit sollten Sie deswegen gut vorbereiten.

Mit welchen Schwierigkeiten muss ich beim Krankengeld rechnen?

Leider erleben wir es beim Sozialverband immer wieder, dass Mitglieder komplett aufgelöst in unserer Sozialberatung erscheinen. Denn wer Krankengeld bezieht, kann in dieser Phase einiges erleben.

Ungebetene Anrufe der Krankenkasse

Regelmäßig berichten uns Betroffene, dass sie von ihrer Krankenkasse angerufen werden. Zunächst erkundigen sich die Sachbearbeiter der Kasse nach dem allgemeinen Befinden. Doch oft wird schon beim zweiten Anruf massiv Druck ausgeübt. Oftmals soweit, dass die Patienten aufgefordert werden, ihren Job zu kündigen.

Zweifel am Gesundheitszustand

Es kommt vor, dass Krankengeld-Bezieher einen Brief von der Krankenversicherung erhalten. Darin steht sinngemäß: Der Medizinische Dienst habe Zweifel daran, dass der Patient noch arbeitsunfähig sei. Deshalb werde das Krankengeld in einer Woche eingestellt. Wenn Sie ein solches Schreiben bekommen, müssen Sie schnell handeln. Worauf Sie dabei achten müssen, erklären wir in diesem Beitrag.

Aufforderung zur Reha

Sehr häufig wird sich Ihre Krankenkasse bei Ihnen melden und Sie auffordern, eine Reha bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. Das darf die Kasse und ist auch völlig legitim. Schließlich soll hier festgestellt werden, wie sich Ihre gesundheitliche Situation weiter entwickeln könnte. Aufpassen müssen Sie allerdings, wenn Sie noch keine Erwerbsminderungsrente möchten. Denn im Rahmen der Reha kann herauskommen, dass Sie erst einmal nicht mehr arbeiten können – dann wird der Reha-Antrag zum Antrag für die EM-Rente umgewandelt. Und diese ist in den meisten Fällen deutlich geringer als das Krankengeld.

Verhindern können Sie das nicht. Allerdings haben Sie zehn Wochen Zeit die Reha zu beantragen. Ab dem Tag, an dem Sie den Brief erhalten haben. Und auch die Reha wird nicht schon übermorgen beginnen. Normalerweise vergehen hier noch einmal mehrere Monate.

Fazit

Beim Krankengeld gilt es, auf viele Dinge zu achten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich beraten lassen. Warten Sie nicht zu lange – nicht selten kommt es darauf an, innerhalb einer gesetzlichen Frist tätig zu werden. Sonst verlieren Sie mitunter wertvolle Ansprüche.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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