Kein Wunder – weit über sieben Millionen Menschen in Deutschland gelten als schwerbehindert, weisen also einen GdB (Grad der Behinderung) von 50 oder mehr auf. Allein in Schleswig-Holstein gab es im Jahr 2018 28.000 Erst- und 32.000 Neufestellungsanträge. Die Behinderung ist demnach ein Thema, das einen großen Teil der Gesellschaft berührt. In dieser Übersicht wollen wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis beantworten.
Wichtige Infos vorab:
- Eine Schwerbehinderung kann immer dann festgestellt werden, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate anhalten.
- Träger eines Schwerbehindertenausweises können sogenannte „Nachteilsausgleiche“ in Anspruch nehmen. Viele Nachteilsausgleiche gelten nur in Verbindung mit bestimmten Merkzeichen.
- Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.
- Wie hoch der Grad der Behinderung am Ende ausfällt, ergibt sich aus der „Versorgungsmedzin-Verordnung“.
Unsere Übersicht zum Schwerbehindertenausweis
- Wer kann einen Schwerbehindertenausweis bekommen?
- Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
- Welche Krankheiten werden beim Schwerbehindertenausweis anerkannt?
- Was sind die Vorteile, wenn ich einen Schwerbehindertenausweis habe?
- Welche Merkzeichen gibt es?
- Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
- Was ist ein Neufestellungsantrag?
- Gleichstellung beantragen – was bringt das in der Praxis?
Wer kann einen Schwerbehindertenausweis bekommen?
Voraussetzung für den Schwerbehindertenausweis ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Es reicht also nicht aus, von einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung betroffen zu sein. Diese muss a) amtlich festgestellt werden und b) zu einem GdB von 50 oder mehr führen. Auch mehrere Krankheiten oder Behinderungen können Sie zusammen über den Schwellenwert von 50 bringen. Alles, was darunter liegt, führt nicht zum Status der Schwerbehinderung. Und somit auch nicht zum „Behindertenausweis“.
Der SB-Ausweis gilt in ganz Deutschland. Seit 2013 gibt es diesen in Form einer Plastikkarte, ähnlich wie Ihre EC- oder Kreditkarte. Viele ältere Menschen, die ihren Behindertenstatus schon länger innehaben, führen noch einen Schwerbehindertenausweis in Papierform mit sich. Beide Varianten sind gültig. Es ist auch nicht notwendig, die ältere Version gegen eine Plastikkarte einzutauschen. Wenn jedoch ein Ausweis neu ausgestellt wird, so gibt es heute nur noch die Scheckkarte aus Kunststoff.
Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Zuständig ist das Versorgungsamt. Allerdings tragen die Behörden in den Bundesländern unterschiedliche Bezeichnungen. In Schleswig-Holstein ist zum Beispiel das Landesamt für soziale Dienste für die Bearbeitung von Anträgen im Schwerbehindertenrecht zuständig.
Wenn wir ganz genau sein wollen, beantragen Sie den Schwerbehindertenausweis nicht direkt. Vielmehr geht es beim Antrag zunächst um den Status der Schwerbehinderung. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt zu dem Ergebnis kommen, dass Ihr Grad der Behinderung bei 50 oder mehr liegt, bekommen Sie den dazugehörigen Ausweis automatisch zugeschickt.