Wie weise ich nach, dass ich nicht arbeiten kann?
Grundsätzlich haben Sie allein nicht die Möglichkeit, diesen Nachweis zu erbringen. Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung, einen Befundbericht oder ein Gutachten. Je nachdem, welche Geldleistung Sie beantragt haben. Doch selbst diese Dokumente sind nicht immer ausreichend.
Bringen wir ein wenig Licht ins Dunkel und beschäftigen wir uns mit den drei unterschiedlichen Nachweisen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Hierbei handelt es sich um den Ihnen sicherlich bekannten „gelben Zettel“, den Sie im Krankheitsfall in der Regel erst einmal nur beim Arbeitgeber einreichen müssen. Wann diese Bescheinigung in der Personalabteilung eingehen muss, steht entweder im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Wenn Sie solch einen gelben Zettel ohne Unterbrechung beim Chef abgeben, erhalten Sie über diesen Weg bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.
Sind Sie danach immer noch krank, bekommen Sie erst einmal kein Gehalt mehr. Da jetzt die Krankenkasse für Ihren Lebensunterhalt zahlt, müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab diesem Zeitpunkt unbedingt auch dort einreichen. Erst dann wird das Krankengeld überwiesen. Nach der Lohnfortzahlung noch maximal 72 Wochen lang.
Übrigens: Auch wenn Sie nicht in Lohn und Brot stehen, sondern Leistungen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters in Anspruch nehmen, ist es wichtig, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der jeweiligen Behörde einzureichen. Zum Beispiel, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einen Beratungstermin verpassen oder eine Maßnahme nicht antreten können. Wie so häufig im Sozialrecht gibt es bei dieser Empfehlung jedoch auch Ausnahmen. Wenn Sie Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung beziehen, können sich Situationen ergeben, in denen Sie die ärztlichen Nachweise eher nicht dem Arbeitsamt vorlegen sollten.
Ärztlicher Befundbericht
Während eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lediglich aussagt, dass Sie zum aktuellen Zeitpunkt nicht arbeiten können, beinhaltet ein Befundbericht detaillierte Informationen über Ihre gesundheitliche Situation. Der Befundbericht allein eignet sich nicht dazu, sich in der Firma krankzumelden. Vielmehr benötigen Sie ein solches Dokument immer dann, wenn es um eine spezielle Sozialleistung geht. Auch beim Antrag zum Schwerbehindertenausweis sind die Befundberichte das sprichwörtliche Salz in der Suppe.