Minijob im Krankengeld
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Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, gibt's kein Gehalt mehr. Stattdessen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld. Darf man in dieser Situation - trotz Krankschreibung - einen Minijob ausüben?
Klingt erst einmal wie eine dumme Frage, die nichts mit der Realität zu tun hat. Aber: So selten ist das gar nicht. Viele Menschen üben neben ihrem Hauptarbeitsplatz noch einen Minijob aus. Oftmals über viele Jahre.
Was passiert nun, wenn man langfristig erkrankt?
Krankmeldung ist auf den Job bezogen
Dazu muss man wissen: Wenn Sie sich von Ihrem Arzt krankschreiben lassen, bezieht sich diese "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" auf Ihren ganz konkreten Arbeitslatz. In aller Regel geht es ausschließlich um Ihren Hauptjob.
Wenn Sie also hier krankgeschrieben sind, bedeutet das: Sie können aktuell nicht in Ihrem Beruf arbeiten. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn der Minijob noch machbar ist, dürfen Sie dort weiterarbeiten. Auch während der Krankmeldung.
Das gilt auch, wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind. Und nun bereits Krankengeld beziehen. Wenn es gesundheitlich machbar ist, dürfen Sie den Nebenjob weiter ausüben. Zusätzlich zum Krankengeld.
Das Schöne daran: Das Einkommen aus dem Minijob wird nicht mit Ihrem Krankengeld verrechnet. Auf diese Weise können Sie also die finanzielle Lücke, die durch den Wechsel vom Gehalt zum Krankengeld entsteht, zumindest teilweise ausgleichen.
Neuer Minijob im Krankengeld
Wie immer schreiben wir hier aus den Erfahrungen, die wir tagtäglich in der Sozialrechts-Praxis machen. Das bisher Gesagte bezieht sich auf das Szenario, in dem ein Minijob schon länger besteht.
Wie aber verhält es sich, wenn Sie bereits im Krankengeld sind - und jetzt erst einen neuen Nebenjob starten möchten? Geht das überhaupt?
Grundsätzlich ja. Die Krankenkasse kann Ihnen nicht verbieten, einen neuen Nebenjob zu beginnen. Ihre Krankmeldung gilt schließlich ausschließlich für Ihren "normalen" Hauptjob.
Aber: Natürlich muss man sich das Ganze immer im Kontext anschauen. Wenn ein Patient beispielsweise an einer schweren Depression leidet, wird nur schwer zu vermitteln sein, warum er nun plötzlich wieder arbeiten geht. Obwohl das angeblich im Hauptjob nicht möglich ist. Wenn Sie also mit einem neuen Minijob um die Ecke kommen, wird die Krankenkasse erst einmal misstrauisch sein.
"Wenn Sie neben dem Krankengeld einen Minijob ausüben, wird das Einkommen aus dem Job NICHT mit Ihrem Krankengeld verrechnet."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Machen Sie sich darauf gefasst, dass man nun mit dem Vorschlag einer Wiedereingliederung auf Sie zukommt. Ganz nach dem Motto: Wenn Sie dort arbeiten können, versuchen wir das jetzt auch wieder in Ihrem Hauptjob. Alternativ überprüft die Krankenkasse nun vielleicht auch Ihre gesundheitliche Situation generell. Wenn es soweit kommt, sollten Sie sich übrigens unbedingt persönlich beraten lassen.
Minijob nach der Aussteuerung
Irgendwann läuft auch das Krankengeld aus - spätestens nach 78 Wochen. Sollten Sie nun immer noch nicht in Ihrem versicherungspflichtigen Job arbeiten können, werden Sie erst einmal Arbeitslosengeld erhalten. Man spricht von der sogenannten "Aussteuerung".
Sie haben nun immer noch Ihren Minijob? Den dürfen Sie - selbst im Falle der Nahtlosigkeitsregelung - weiterhin ausüben. Auch im Bezug von Arbeitslosengeld. Denn hier wird ja nur geprüft, ob Sie mehr oder weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Und im Minijob sind es im Zweifel weniger als drei Stunden pro Tag. Das ist okay.
Aber: Sollten Sie im Nebenjob mehr als 165 Euro pro Monat verdienen, geht der Rest ans Arbeitsamt. Nur bis 165 Euro dürfen Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld verdienen. Der Rest wird mit dem ALG I verrechnet. Das sollten Sie wissen, wenn Sie Ihren Minijob nach der "Aussteuerung" mitnehmen.
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